Österreichische Freiwillige, die während ihres ESK-Einsatzes Familienbeihilfe beziehen und aufgrund der aktuellen Situation rund um den Coronavirus ihren Einsatz unterbrechen, fragen sich aktuell, ob sie während der Projektunterbrechung weiterhin Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Wir haben im Moment noch keine Detailinfos, wie das rechtlich geregelt und praktisch umgesetzt werden kann, das Jugendministerium (BMAFJ) hat aber bereits signalisiert, dass es sich der Sache annimmt und dafür sorgen will, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen bleibt. Dies bestätigt es auch offiziell in den FAQs zur Familienbeihilfe in einem eigenen Punkt zu Freiwilligeneinsätzen.
Die entsprechende Bestätigung wird den Zeitraum der Projektunterbrechung und auch der eventuellen Verlängerung des Einsatzes einschließen müssen, die daraus resultiert. Damit wir als Nationalagentur eine entsprechende Bestätigung ausstellen können, müssen diese Zeiträume im Mobility Tool eingetragen sein – sinnvoll möglich ist das also erst, wenn der genaue Zeitraum der Unterbrechung und auch das tatsächliche Einsatzende feststeht.
Wir halten euch hier auf dem Laufenden, sobald es neue Informationen und mehr Klarheit über die tatsächliche Umsetzung dieses Vorhabens gibt. Bis dahin bitten wir euch um etwas Geduld und um Verständnis, dass in einer solchen Situation nicht sofort alle Details feststehen, sondern wir gewisse Dinge erst abklären müssen. Wir arbeiten aber an einer Lösung und geben euch schnellstmöglich Bescheid!
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